Erklärung zur Barrierefreiheit
Die EVU-ASSIST GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt https://stadtwerke-norderney.netzveroeffentlichung.com/.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit §§9a ff. NBGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- PDF-Dateien und sonstige Dokumente
Auf der Netzveröffentlichungsplattform stehen teilweise PDF-Dokumente zur Verfügung, die nicht barrierefrei gestaltet sind. Aufgrund der großen Anzahl dieser Dokumente erfolgt eine Überarbeitung schrittweise. Wir streben an, die barrierefreie Aufbereitung fortlaufend umzusetzen.
- Alternativtexte für Nicht-Text-Inhalte:
Einige grafische Elemente (z.B. Logos oder Bilder) verfügen derzeit noch nicht über aussagekräftige Alternativtexte. Dadurch ist die Nutzung mit Screenreader eingeschränkt.
- Tastaturnavigation:
Die vollständige Bedienbarkeit der Webseite über die Tastatur ist momentan noch nicht gewährleistet.
- Unzureichende Farbkontraste:
Einzelne Bereiche der Webseite weisen noch nicht die erforderlichen Kontraste zwischen Text und Hintergrund auf. Dies kann die Lesbarkeit insbesondere für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen erschweren.
- Fehlendes Formular-Label im Suchfeld:
Das Suchfeld ist derzeit nicht mit einem beschreibenden Label versehen, sodass Screenreader-Nutzer:innen dessen Funktion nicht eindeutig erkennen können.
- Unzureichend erkennbare Bedienelemente:
Einige interaktive Elemente, wie etwa ein Button im Metamenü, sind derzeit weder mit einer sichtbaren Beschriftung noch mit einem Alternativtext versehen. Dadurch ist nicht ausreichend erkennbar, dass es sich um ein anklickbares Element handelt. Dies erschwert sowohl die Bedienung mit Screenreader als auch für Nutzer:innen mit eingeschränktem Sehvermögen.
Geplante Verbesserungen:
Wir arbeiten kontinuierlich mit einem Dienstleister an der Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Webseite. Die genannten Mängel sollen sukzessive behoben werden. Eine vollständige Umsetzung ist bis Ende des Jahres 2025 vorgesehen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer von der New Communication GmbH & Co. KG vorgenommenen Bewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 26.06.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter recht(at)evu-assist.de an. Sie können uns auch telefonisch oder schriftlich erreichen unter:
EVU-ASSIST GmbH
Rugenbarg 106
22848 Norderstedt
T 040 / 309 852 550
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de