Netzzugangsbedingungen

Gemäß § 20 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 27 Abs. 1 StromNEV

Um einen diskriminierungsfreien sowie effizienten Netzzugang gewährleisten zu können, finden Sie anbei die Dokumente für den Netzzugang, einschließlich des Netznutzungsvertrags nach Maßgabe der Bundesnetzagentur.

Über den nachfolgenden Link können Sie als Lieferant den Lieferantenrahmenvertrag Strom online mit uns abschließen:

> Online-Vertragsabschluss